SAG Gesetz
Ein Gesetz, von dem bisher die Wenigsten etwas gehört haben, welches aber bereits seit Anfang 2015 Anwendung findet: das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz. Es enthält eine Reihe von Paragrafen, die regeln, wie ein in Schieflage geratenes Kreditinstitut saniert bzw. abgewickelt wird. Was zunächst unspektakulär klingt, kann aber auch für private Anleger weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Besonderheit hierbei ist, dass vorrangig Anteilsinhaber und Gläubiger an Verlusten und Abwicklungskosten der Banken beteiligt werden (sogenanntes Bail-In), bevor sogar Privatpersonen, sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Einlagen über 100.000 Euro herangezogen werden können.
Quelle:
Bafin SAG
