§ 222 VAG

Bei wirtschaftlicher Schieflage eines Versicherungsunternehmens dürfen die garantierten Leistungen um 5 % gekürzt werden. Dies ist laut Gesetz erlaubt, sofern sich die  „Protektor AG“ finanziell außerstande sieht, die Verträge der Versicherungskunden fortzuführen. Die Protektor AG ist ein Sicherungsfonds für Notleidende Versicherungsgesellschaften.

Zudem können auch Auszahlungen gänzlich untersagt werden.

Quelle:
Bundesamt für Justiz § 222 VAG